Neue Pläne für die Styropor-Entsorgung

Abfallwirtschaft

Bund und Länder suchen Lösungen.

Neue Pläne für die Styropor-Entsorgung

Bund und Länder suchen Lösung – Kommt eine Nachweispflicht?

Von unserer Mitarbeiterin  Gisela Kirschstein

Rheinland-Pfalz. Es war der große Aufreger 2016 in der Handwerksszene: die Änderung bei der Styropor-Entsorgung. Die Einstufung von mit Flammschutzmitteln belastetem Polystyrol als gefährlicher Abfall ließ die Kosten stark ansteigen. Weil nur wenige Müllverbrennungsanlagen Baustyropor überhaupt annehmen durften, blieben die Handwerksbetriebe auf dem Müll sitzen. Ende 2016 setzten Bund und Länder die Neuregelung deshalb für ein Jahr aus. Nun will die Bundesregierung offenbar schnell eine endgültige Lösung erreichen: Für Montag hat das Bundesumweltministerium zu einem Arbeitstreffen geladen.

Es handele sich um ein Bund-Länder-Treffen rein auf Fachebene, also ohne Minister, sagte ein Sprecher des Bundesumweltministeriums unserer Zeitung. Dabei gehe es um einen Austausch, wie eine Regelung ab 2018 aussehen könnte. Im Kern geht es dabei vor allem um mit dem Flammschutzmittel HBCD belastetes Styropor, HBCD ist seit 2013 als umweltgefährlicher Stoff eingestuft. Als geeigneter Entsorgungsweg gilt die Verbrennung in Müllverbrennungsanlagen, doch genau dieser Weg wurde durch die Einstufung als gefährlicher Abfall torpediert: Statt als Baumischabfall musste das belastete Styropor nun separat entsorgt werden. Die Folge: Statt 150 bis 200 Euro pro Tonne verlangten Entsorger bis zu 8000 Euro für Baustyropor, das ja als gefährlicher Abfall galt. 

Dass das belastete Styropor verbrannt werden muss, sei klar, sagte der Präsident der Handwerkskammer Koblenz, Kurt Krautscheid. Die Politik dürfe aber auf keinen Fall HBCD erneut als gefährlichen Abfall einstufen. „Dann ginge der Spaß von vorn los, das wäre der falsche Weg“, warnte Krautscheid. Dann werde es die gleichen Probleme bei der Entsorgung geben wie 2016. 

Im rheinland-pfälzischen Umweltministerium will man das vermeiden: Es müsse sichergestellt werden, dass HBCD „mit einem angemessenen Kostenaufwand“ entsorgt werden kann, heißt es aus dem Ministerium. Gleichzeitig müsse aber auch die lückenlose Nachverfolgung der Stoffe über die gesamte Entsorgungskette bis zur Verbrennungsanlage geregelt und dokumentiert werden. Denn HBCD bleibe ein „gefährlicher Stoff“ und müsse zerstört werden, auch um die Bildung von Altlasten zu verhindern.

Im Kern geht es nun also um Nachweispflichten für die Entsorgung, diese könnten auch ohne großen Aufwand über das Kreislaufwirtschaftsgesetz geregelt werden, sagte das Ministerium. Zudem will man sich für eine bundeseinheitliche Regelung einsetzen. Das gewonnene Jahr müsse nun genutzt werden, „ein praktikables Nachweisverfahren zu erarbeiten“.

Eine Nachweispflicht sei in Ordnung, dürfe aber nicht zu bürokratisch ausfallen, mahnte Krautscheid: „Das kann auf einem Papier passieren.“

RZ Rhein-Lahn-Kreis (West) Bad Ems vom Freitag, 27. Januar 2017, Seite 7