Gesetzliche Grundlagen

Recht. Verordnungen. Kriterien.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln im Detail alle Entsorgungsleistungen. Einige wichtige Gesetze und Verordnungen, die unsere Arbeit betreffen, finden Sie in den nachfolgenden Auszügen erklärt.

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz vom 01.06.2012

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist das zentrale Bundesgesetz des deutschen Abfallrechts. Das KrWG löst seit dem 1. Juni 2012 das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) ab. Mit der Überarbeitung wird die Förderung der Kreislaufwirtschaft zur Schonung der natürlichen Ressourcen und die Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen forciert.

Ziel der Kreislaufwirtschaft ist es, den Anfall von Abfällen erheblich zu reduzieren, um einen Entsorgungsnotstand entgegenzuwirken und die Förderung der rückstandsarmen Kreislaufwirtschaft die natürlichen Ressourcen zu schonen.

Die bisherige 3-stufige Abfallhierarchie (Vermeiden, Verwerten, Beseitigen) wird durch eine 5-stufige Abfallhierarchie ersetzt:
1. Vermeiden
2. Vorbereitung zur Wiederverwendung
3. Recycling (definiert als stoffliche Verwertung)
4. sonstige Verwertung (insb. energetische Verwertung)
5. Beseitigung

Damit erhält die stoffliche Verwertung grundsätzlich Vorrang vor der energetischen Verwertung.

Die BELLERSHEIM Unternehmensgruppe steuert Verwertungs- und Logistikprozesse so, dass alle rechtlichen Anforderungen aus dem Kreislaufwirtschaftsgesetz erfüllt werden. Durch eine konsequente Sortierung der Abfälle und durch die Zusammenarbeit mit qualifizierten Partnern, können wir Entsorgungswege im Sinne des Gesetzes bedienen. Damit haben wir die Möglichkeit eine umweltverträgliche Entsorgung der Abfälle zu gewährleisten.

Mehr Informationen zum Kreislaufwirtschaftsgesetz finden Sie hier.

Die Gewerbeabfallverordnung

Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Gewerbebetriebe zur Getrennthaltung von Wertstoffen und der Vorhaltung einer kommunalen Restabfalltonne. Die die Wertstoffe annehmende Sortieranlage muss vorgegebene Verwertungs-quoten erfüllen und der Gewerbebetrieb muss diese entsprechend dokumentieren.

Mehr Informationen zur Gewerbeabfallverordnung finden Sie hier

Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Etwa 4 kg Elektronikaltgeräte je Einwohner und Jahr fallen in Deutschland an. Ziel des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Vermeidung, Wiederverwendung und die Verwertung solcher Abfälle. Bei der gemeinsamen Erfassung von Elektrogeräten und anderen Abfällen in der Vergangenheit, erfolgte ein hoher Schadstoffeintrag aus den Elektroabfällen. BELLERSHEIM übernimmt und verwertet getrennt erfasste Elektroabfälle gemäß Elektrogesetz aus mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen.

Mehr Informationen zum Elektro- und Elektrogerätegesetz finden Sie hier.

Restabfallbehandlung/Techn. Anleitung Siedlungsabfall TASi

Ab dem 01.06.2005 ist die Ablagerung auf Deponien von Abfällen mit hohem organischen Anteil nicht mehr zulässig. Es wird eine Vorbehandlung notwendig, um die Kriterien der Abfallablagerungsverordnung einzuhalten. BELLERSHEIM übernimmt heizwertreiche Fraktionen aus Restabfallbehandlungsanlagen und verwertet diese.

Mehr Informationen zur Restabfallbehandlung/Techn. Anleitung Siedlungsabfall TASi finden Sie hier.

Verpackungsverordnung VerpVO

Die Hersteller oder Inverkehrbringer von Verpackungen müssen Ihre Verpackungen zur Verwertung zurücknehmen oder aber sich an einem flächendeckenden, haushaltsnahen System zur Rücknahme und Verwertung von Verpackungen beteiligen. Dieses System war zunächst als „Der Grüne Punkt“ bekannt, heute gibt es mehrere im Wettbewerb stehende Systeme. Pro Einwohner und Jahr fallen in Deutschland 25 kg Leichtverpackungen aus z.B. Kunststoff oder Weißblech an. BELLERSHEIM sortiert jährlich die Verpackungsabfälle von einer Million Einwohnern. 

Mehr Informationen zur Verpackungsverordnung finden Sie hier.

Sortierkriterien – Auszug aus der TASI

„Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung von Siedlungsabfällen“. (Dritte Allgem. Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz vom 14.05.1993 _ BAnz. Nr. 99a vom 29.05.1993),
Auszug:
Aus der nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Juni 2005 gültigen TASI ergeben sich Konsequenzen für Kommunen, Industrie- und Gewerbebetriebe, denn Siedlungsabfälle dürfen nicht mehr ohne vorherige Behandlung deponiert werden. Gleiches gilt auch für Industrie- und Gewerbeabfälle, da auch diese im Regelfall die zulässigen Deponieparameter der TASI überschreiten. Eine vorherige Behandlung in einer der folgenden Anlagen ist damit notwendig:
- Vorsortierung an der Anfallstelle
- Sortieranlage (sortieren, fraktionieren)
- Ersatzbrennstoffanlage (sortieren, fraktionieren)
- Mechanisch-biologische Anlage (trocknen, sortieren, hochkalorische Abfälle abtrennen)
- Müllheizkraftwerk (verbrennen, Nutzen der entstehenden Wärmeenergie)

Mit der Zuführung von Abfällen in die BELLERSHEIM Sortieranlage in Boden sind für die Abfallerzeuger die Anforderungen der TASI erfüllt.

Im Rahmen des komplexen Logistik- und Anlagenkonzeptes der BELLERSHEIM Abfallwirtschaft erfolgt die umweltfreundliche Aufbereitung und die wirtschaftliche Verwertung der Abfälle.

Verpackungsgesetz

Das im Jahr 2017 verabschiedete Verpackungsgesetz zielt darauf ab, dass private Haushalte mehr recyceln und hält Hersteller noch stärker dazu an, ökologisch vorteilhafte und recyclingfähige Verpackungen zu verwenden.

Die von Industrie und Handel finanzierten dualen Systeme müssen ab 2019 höhere Recyclingquoten erfüllen, die für Kunststoffverpackungen bis zum Jahr 2022 auf 63 % steigen. Die Recyclingquoten bei Metallen, Papier und Glas steigen bis 2022 auf 90 % an.    

Mehr Informationen zum Verpackungsgesetz finden Sie hier.