Klar. Strukturiert. Informativ.
Häufige Fragen: unsere Antworten für Sie
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Abfallwirtschaft. In den sieben Kategorien zu unseren Leistungsbereichen haben Sie das Teilthema, das Sie besonders interessiert im Schnellzugriff.
Containerdienst
Je nach Höhe des Auftrags-/Bestellwert kann eine Anzahlung verlangt werden. Es kommt darauf an, welchen Container Sie für wie lange mieten möchten. Wir informieren Sie im Rahmen Ihres Bestellvorgangs entsprechend. Alle Anzahlungen werden später mit der Schlussrechnung verrechnet.
In Einzelfällen kann auch bei der Containeranlieferung in bar, bei unserem Fahrpersonal gezahlt werden.
Die Zahlung des Containers erfolgt im Regelfall per Rechnung.
Die Container-Abholung erfolgt nicht automatisch nach 14 Tagen.
Der Container muss immer durch den Kunden zur Abholung angemeldet werden.
Bitte beachten Sie bei der Anmeldung, dass eine Vorlaufzeit von ca. 2 Werktagen benötigt wird.
Die Container-Abholungen können täglich zwischen 7 und 17 Uhr telefonisch vereinbart werden unter 02602/9276-0 oder per E-Mail unter kunden-anfragen@bellersheim.de.
Den Container können Sie 14 Tage mietfrei nutzen.
Benötigen Sie den Container länger wie 14 Tage, wird je nach Containergröße und Bauart eine monatliche Mieten fällig.
Der Container darf max. bis unterhalb der Ladekante beladen werden, um einen gefahrlosen Transport gewährleisten zu können.
Es darf nichts über die Ladekanten hinausragen, da unser LKW-Fahrer den Container mit einem Netz oder einer Plane verkehrssicher abdecken muss.
Was darf in den Bauschuttcontainer?
- reine mineralische Stoffe (rein und unbelastet)
- Achtung: Nur für 5m³ und 7m³ Absetzcontainer geeignet
- maximale Kantenlänge: L < 0,40 m x H 0,40 m x B 0,40 m)
- Natursteine
- Pflaststeine
- Mauerwerk
- Dachziegel- und Ziegelsteine
- Beton- und Steinabbruch
- Mörtelreste
- Fliesen und Kacheln ohne Kleber
- Sanitärkeramik wie Waschbecken, Toiletten bzw. WC-Schüsseln
Was darf nicht in den Bauschuttcontainer rein?
- Schamotte
- Kalkstein
- Bims/ Ytong
- asbestfreie und asbesthaltige Zementfaserplatten
- Holz AI bis AIV
- Straßenaufbruch
- Gips- und Gipskarton
- Gasbeton und Porenbeton
- Folie und Kunststoffe
- Abfall zur Verwertung
- Papier- und Tapetenreste
- PCB (Dichtmasse, Dämmplatten etc.)
- pechhaltige Baustoffe (Bitumen- oder Teeranstriche)
- Isolierung, Kleber, Dachpappe, Dämmung, Gussasphalt, Dampfsperre, Ölpapier, Moosgummi etc.
- Styroporplatten
- Glas
- Porzellan
Bei Missachtung der Sortierkriterien muss das Material umdeklariert werden und es fallen höhere Entsorgungskosten und Sortierkosten an.

Was darf in den Baustellenmischabfallcontainer? Von jedem etwas...
(Stückigkeit < 50 cm x 50 cm bei Kunststoffabfällen)
- Holz AI-AIII (z.B. Innenbereich: Möbel, Laminat)
- Glas (z.B. Fensterscheiben)
- Folien (z.B. Verpackungsfolien)
- Kunststoffabfälle (z.B. Wäschekörbe, Bobby-Cars)
- Kabelreste
- Stoff- und Teppichreste (z.B. Gardinen, Teppiche, Wolldecken, Kissen)
- Papier, Pappe und Papiersäcke (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte)
- Möbel und Hausrat (z.B. Matrazen)
- Gipskarton
- Bauschutt (z.B. Beton, Steine, Fliesen)
- Porzellan
- Gartenabfälle
- nur Farbeimermit ausgetrockneten Dispersionsfarben !!
- nur kleinstmengen an Baustyropor (Neuware + Altware) und Verpackungsstyropor !! (max. 5 Vol. % auf die Containergröße)
- Reifen auf Anfrage: Zusatzkosten werden berechnet
Was darf nicht in den Baustellenmischabfallcontainer rein?
- Asbesthaltige Baumaterialien (z.B. Fensterbänke aus Asbestzement)
- Bitumen- und teerhaltige Abfälle (z.B. Dachpappe, Straßenaufbruch)
- Erdaushub
- Elektronikschrott, Batterien (z.B. Kühlschränke, Fernseher)
- Dämmmaterial (z.B. Glas- , Mineralfaserwolle, Styropor)
- Sondermüll (z.B. Farben, Lacke, Spraydosen, Lösungsmittel, ölhaltige Abfälle, Straßemaufbruch, usw.)
- Holz AIV (z.B. Jägerzäune, Dachstühle, Holzhütten)
- Gartenabfälle / Organik siehe Grünabfall
- Lebensmittel
- Sandwichelemente/ -paneele
- Styropor mehr als max. 5 Vol. % auf die Containergröße
- Erdaushub (kann gerne seperat als Monofraktion angefragt werden)
Was darf in den Altholzcontainer? (Altholz: A1-A3)
- Verschnitt und Späne von naturbelassenem Vollholz
- Paletten aus Vollholz, wie z.B. Europaletten
- Transportierkisten aus Vollholz
- Obst-, Gemüse- und Zierpflanzkisten
- Schalhölzer, Paletten
- Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen
- Deckenpaneele
- Dielen, Fehlböden
- Zierbalken
- Bauspanplatten
- Möbel, Küchen und sonstige Inneneinrichtungen
- Sonstige Paletten, mit Verbundmaterial
- Altholz aus dem Sperrmüll
Was darf nicht rein? Ohne Anhaftungen von:
- Metall
- Textilien
- Dämmmaterial
- Kunststoff
- Dachbahnen (aus Teer oder Bitumen)
- u.a.
Was darf in den Grünabfallcontainer? Zu den klassischen Grünabfällen zählt alles, was bei der Gartenarbeit anfällt.
- Rasen- und Grünschnitt
- Laub
Worauf ist zu achten?
Wurzeln, Äste und Stubben, mit einem Durchmesser von mehr als 15 cm zählen nicht zum typischen Grünabfall. Bitte fragen Sie bei uns an.
Was darf in den Entrümpelungscontainer?
- mindestens 60%Holzanteil
- max. Stükigkeit 50 x 50 cm bei Materialien aus Kunststoff
- Polstermöbel
- Stoff- und Teppichreste
- Textilien
- Möbel und Hausrat
- Holz AI-AIII (mindestens 60% der Gesamttonnage des Containers)
- Einrichtungsgegenstände
- Matratzen
- Metall
Was darf nicht in den Entrümpelungscontainer rein?
- Holz AIV (A4: Holz aus dem Außenbereich)
- Asbest- oder teerhaltige Baustoffe
- Erdaushub, Bitumenpappe u. -aufbruch
- Elektronikschrott (Kühlschrank, Fernseher)
- Dämmmaterial (Glas- u. Mineralfaserwolle, Styropor)
- Sondermüll (ölhaltige Abfälle, Lösungsmittel, Spraydosen, Straßenaufbruch, usw.)
- Bauschutt, Beton, Steine, Fliesen
- Lebensmittel
Was darf in den Container für Akten- und Datenvernichtung rein?
- Jahresabschlüsse
- Kundendaten
- Rechnungsdaten, Kontoauszüge
- Krankenprotokolle
- Gerichts- und Anwaltsakten
- Versicherungsunterlagen
- Datenträger (Papierform)
- Datenträger (CDs, Festplatten, Streamer, DVDs, Röntgenbilder)
Was darf nicht in den Container für Akten- und Datenvernichtung rein?
Die Datenträger (Papierform) dürfen nicht mit größeren Mengen an Folien und artfremden Stoffen (z.B. Müll) gemischt sein.
Röntgenbilder müssen separat verpackt werden.
Was darf in den Container für Altmetall rein?
Alle gängigen Metallabfälle sowie alle Schrottsorten wie
- Industrieschrott
- Schredderschrott
- Mischschrott
- Scherenschrotte
- Träger-, Leitplanken-, Verpackungs- und Deponieschrotte
- leichte Schrotte wie Bleche und Dosen
- alle Arten von NE-Metallen wie Kupfer, Messing, Aluminium.
Was darf nicht in den Container für Altmetall rein?
- öliges Material
- Spraydosen
- Sauerstoffflaschen
- Gasflaschen
- Sandwichplatten
- Asbesthaltige Dachbleche
- Alufenster
- Abfall (Müll)
- u.a.
Was darf in den Container für Abfall zur Verwertung rein? Von jedem etwas... (Stückigkeit < 50 cm)
- Holz AI-AIII (z.B. Innenbereich: Möbel, Laminat)
- Glas (z.B. Fensterscheiben)
- Folien (z.B. Verpackungsfolien)
- Kunststoffabfälle (z.B. Wäschekörbe, Bobby-Cars)
- Kabelreste
- Stoff- und Teppichreste (z.B. Gardinen, Teppiche, Wolldecken, Kissen)
- Papier, Pappe und Papiersäcke (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Prospekte)
- Möbel und Hausrat (z.B. Tische, Schränke, Betten, Sofas, Matratzen)
- Reifen auf Anfrage: Zusatzkosten werden berechnet
Was darf nicht in den Container für Abfall zur Verwertung rein?
- Asbesthaltige Baumaterialien (z.B. Fensterbänke aus Asbestzement)
- Bitumen und teerhaltige Baustoffe (z.B. Dachpappe, Straßenbruch)
- Erdaushub kann gerne als Monofraktion angefragt werden
- Elektronikschrott, Batterien (z.B. Kühlschränke, Fernseher)
- Dämmmaterial (z.B. Glas-, Mineralfaserwolle, Styropor)
- Sondermüll (z.B. Farben, Lack, Spraydosen, Lösungsmittel)
- Holz AIV (z.B. Jägerzäune, Dachstühle, Holzhütten)
- Gipskarton siehe Baumischabfall
- Bauschutt (z.B. Beton, Steine, Fliesen) siehe Baumischabfall
- Gartenabfälle / Organik siehe Grünabfall
- Lebensmittel
Für Container-Bestellungen und alle Fragen rund um Container für nicht gefährliche Abfälle erreichen Sie uns unter Telefon 02602/9276-0.
Interessieren Sie sich für Lösungen zur Sonderabfallentsorgung oder Aktenvernichtung, wählen Sie bitte die Nummer 02681/802-830.
Absetzcontainer
Größen 5 m³, 7 m³ und 10 m³
Hakenliftcontainer (auch Abrollcontainer genannt)
Größen 20 m³, 30 m³ und 40 m³
Umleercontainer (Dauercontainer auf Rollen)
Größen 1,1 m³, 2,5 m³, 5 m³ und 7 m³
Presscontainer
auf Anfrage
Datensicherheitsbehälter (alle mit Deckel und abschließbar)
240 l mit Rädern, 450 l mit Rädern,
800 l,
5 m³, 7 m³ und 10 m³
Sonderabfallbehälter
blaue Spanringfäßer in 30 l, 60 l, 120 l
ASF 1000 l
ASP 200 l, 450 l, 800 l
Sprechen Sie mit unserem Vertriebsteam. Sie erreichen die Kollegen unter der Nummer 02602-9276-0.
Eine Übersicht aller Containertypen und Containergrößen finden Sie hier.
Der 7 cbm Container ist der gängigste Container für Privatpersonen. Auch im gewerblichen und industriellen Bereich kommt dieser Container am häufigsten zum Einsatz.
Zum Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Stoffe ohne Ytong und Rigips, welche bei jeglichen Baumaßnahmen, Abbrucharbeiten und Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten entstehen. Contianer jetzt mieten

Möchten Sie größere Mengen an mineralischen Baustellenabfällen entsorgen, empfiehlt sich die Bestellung eines separaten Bauschutt-Containers. Dies vereinfacht nicht nur die Bestell- und Abrechnungsprozesse, sondern gestaltet sich meist auch kostengünstiger. Bitte beachten Sie außerdem, dass Baumischabfälle aufgrund ihrer Inhaltsstoffe und Zusammensetzung meist sehr sperrig sind. Deswegen empfiehlt es sich, bei anfallenden Baumischabfällen einen größeren Container zu bestellen.
Zum Bauschutt zählen ausschließlich mineralische Stoffe ohne Ytong und Rigips, welche bei jeglichen Baumaßnahmen, Abbrucharbeiten und Renovierungs- bzw. Sanierungsarbeiten entstehen. Baustellenmischabfall ist dabei ein Gemisch aus Bauschutt und
- Holz AI-AIII
- Glas
- Folien
- Kunststoffabfälle
- Bauschutt, Steine, Fliesen (<5%)
- Kabelreste
- Stoff- und Teppichreste
- Gartenabfälle
- Papier / Tapeten
- Möbel und Hausrat
- Gips/ Rigips/ Gipskartonplatten
- Matratzen
- Reifen (auf Anfrage, Zusatzkosten)
Bei Entrümpelungsabfällen überwiegt der Sperrholzanteil und beträgt mehr als 50 %.
Der Transport des Absetzcontainers erfolgt mit 2- oder 3-Achs Fahrzeugen. Der Container hängt in Halteketten und wird über Hebearme auf- oder abgesetzt. Abrollcontainer werden mittels eines Hakenliftfahrzeuges transportiert. Zum Auf- und Absetzen wird ein hydraulischer Arm betätigt, an dessen Ende ein Fanghaken angebracht ist.
Fehlbefüllungen werden anhand von Fotos dokumentiert. Danach erfolgt die Information des Kunden zur Fehlbefüllung. Der Mehraufwand wird auf Basis der aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt. Bei einem deutlich erhöhten Störstoffanteil behält sich der Auftragnehmer eine Umdeklaration und Neueinstufung vor.
Um Fehlbefüllungen zu vermeiden, erhält jeder Kunde bei Erstbestellung eine Auftragsbestätigung mit Sortierkriterien. Zum Schutz vor Fremdbefüllungen bieten wir Container mit Deckel und abschließbare Container an.
Umleercontainer eignen sich für pressbare Abfälle wie Papier/Pappe, Folie, Grünabfälle und gemischte Wertstofffraktionen (kein Bauschutt). Das Umleeren erfolgt mittels unseren Hecklader-Pressfahrzeugen, welche mit einer hydraulischen Schüttung zum Anheben und Ausleeren der Behälter ausgestattet sind. Die Umleercontainer haben Deckel und Räder, sodass sie vor Ort bewegt und an verschiedenen Stellen befüllt werden können.
Unsere Container sind 14 Tage mietfrei, danach werden je nach Containergröße und Bauart monatliche Mieten fällig.
Die Abholung unserer Container erfolgt nicht automatisch nach 14 Tagen, sondern nach Kundenwunsch mit mindestens zwei Tagen Informationsvorlauf. Container-Abholungen können täglich zwischen 7 und 17 Uhr telefonisch vereinbart werden unter 02602/9276-0.
Der Container darf grundsätzlich nicht auf öffentlichen Straßen abgestellt werden. Allerdings kann das zuständige Ordnungsamt eine Stellgenehmigung (Sondernutzungserlaubnis) ausstellen. Die Kosten dafür trägt der Kunde.
Es ist generell von Vorteil, wenn Sie oder eine andere Ansprechperson vor Ort ist. Sollte das einmal nicht möglich sein, geben Sie bitte bei Ihrer Bestellung an, wo der Container aufgestellt werden soll und markierende Sie die entsprechende Stelle gut sichtbar.
Container müssen auf einem privaten Grundstück stehen. Für eine Aufstellung im öffentlichen Bereich bedarf es einer Genehmigung durch das zuständige Ordnungsamt. Diese senden Sie uns dann bitte schnellstmöglich zu – gerne per Fax (Nr.: 02602/9276-309) oder per E-Mail abfallwirtschaft@bellersheim.de. Bitte beachten Sie, dass wir eine Mindestaufstellbreite von 3 m benötigen. Der Container kann nur auf befestigtem Untergrund (z.B. Asphalt, keine Wiese) abgestellt werden.
Die Stellgenehmigung kann bei dem zuständigen Ordnungsamt beantragt werden und wird in der Regel innerhalb von 1-2 Arbeitstagen erteilt. Oftmals sendet das Ordnungsamt die Genehmigung auf Wunsch auch per E-Mail zu.
Sie entscheiden wie lange der Container stehen bleibt. Nach den ersten 14 mietfreien Tagen, berechnen wir allerdings abhängig von der Containergröße eine monatliche Miete.
Der Pauschalpreis für Container deckt die Containerbestellung, Abholung und Verwertungskosten, sowie 14 Tage Standzeit ab.
Das kommt darauf an, welchen Container Sie für wie lange mieten möchten. Wir informieren Sie in Rahmen Ihres Bestellvorgangs entsprechend.
Bioabfall
Wir arbeiten in der Bioabfallvergärungsanlage unter anderem mit Aufgabebunkern, Förderaggregaten, Metallabscheidern, Hammermühlen, Rotorscheren, Auslösern und Hygienisatoren, Pumpen mit Rohrleitungen, Wärmetauschern, Fermentern, Gasbehältern, der SBR-Abwasserreinigung, einem Blockheizkraftwerk mit 1.000 KW elektrischer Leistung und Zentrifugen.
Ja, unser Gärrückstand ist RAL-gütezertifiziert und wird monatlich von einem staatlich lizensierten Büro überwacht. Das Unternehmen ist darüber hinaus Mitglied der Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK) in Köln.
Gefährliche Abfälle
Darüber informieren unsere kommunalen Auftraggeber auf ihren jeweiligen Websites.
AWB Kreis Altenkirchen (Termine Umweltmobil - Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Altenkirchen (awb-ak.de)
Rhein-Lahn Kreis (Schadstoffmobil (rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de)
Eine Auflistung aller gefährlichen Abfälle, die Sie über uns entsorgen können, finden Sie in unserer Entsorgungsübersicht A-Z des Entsorgungsfachbetrieb-Zertifikates. Die Annahme bei BELLERSHEIM erfolgt nur nach telefonischer Vereinbarung: 02681/802-830 und 02681/802-850. Die Übersicht finden Sie hier.
Die Annahme am Umweltmobil ist von Kreis zu Kreis und von Kommune zu Kommune unterschiedlich. Bei Fragen rufen Sie uns bitte unter der Nummer 0 26 81/ 802 - 802 an.
Sie können Sich auch hier weiter informieren:
AWB Kreis Altenkirchen (Termine Umweltmobil - Abfallwirtschaftsbetrieb Kreis Altenkirchen (awb-ak.de)
Rhein-Lahn Kreis (Schadstoffmobil (rhein-lahn-kreis-abfallwirtschaft.de)
Seit dem 17.10.2016 nehmen wir an unserem Standort in Neitersen Elektro-Kleingeräte, die maximal DIN A4 groß sind (Fön, Toaster, etc.), von Privatkunden aus dem Kreis Altenkirchen an. Und zwar zu diesen Öffnungszeiten: Montag 8:00 -12:00 und 14:30-16:30 Uhr. Größere Geräte wie Kopierer, Herde oder Waschmaschinen werden nicht angenommen. Weitere Information erhalten Sie auf der Homepage des Abfallwirtschaftsbetriebs des Landkreis Altenkirchen.
Ja. Bitte senden Sie Ihre Bewerbung an Herrn Torsten Henn oder rufen Sie uns an 02602/ 92760.
Nähere Informationen zu Ihren Entwicklungsmöglichkeiten in unserem Team finden Sie hier.
Bellersheim ist nach der DIN ISO 9001:2015 zertifiziert.
In unserem genehmigten Zwischenlager gibt es neun separate und speziell gesicherte Bereiche für die Zwischenlagerung von gefährlichen Abfällen. Außerdem haben wir ein überdachtes Freilager für feste, brennbare Stoffe und belastete Böden.
Zuständig ist die Sonderabfall-Management Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH in Mainz. Als zentrale Stelle für die Lenkung und Kontrolle der Sonderabfallströme vom Erzeuger zum Entsorger erteilt sie Behördenbestätigungen für Entsorgungsnachweise. Sie führt Notifizierungsverfahren bei grenzüberschreitenden Abfallverbringungen durch und berät auch über Möglichkeiten zur Vermeidung, Verminderung und Verwertung von Sonderabfällen.
Altmetall
Hier finden Sie eine Liste der gängigen Metallabfälle
Ja, dies ist der Fall. Die Bellersheim Metall greift auf den Fuhrpark und das Know-how der Bellersheim Abfallwirtschaft GmbH zu.
Die Abrechnung erfolgt monatlich und ist jeweils am 20. des Folgemonats zahlbar. Die Abrechnung kann auf Angebotspreisen oder auch auf Index-gebundenen Preisen (bspw. BDSV-Index) basieren, die sich im Zeitablauf monatlich ändern. Logistikkosten können auf Wunsch separat ausgewiesen oder abgerechnet werden.
Unsere sortenreinen Metallabfälle werden in Gießereien und in Stahlwerken zu neuen Vorprodukten verarbeitet. Störstoffbehaftete Metallabfälle werden vorher noch bei Partnerunternehmen aufbereitet bzw. konditioniert.
Datenvernichtung

Informationsdarstellung in
Originalgröße, z.B. Papier, Filme,
Druckplatten.
Sicherheitsstufen P-1 bis P-7

Informationsdarstellung
verkleinert, z.B. Mikrofilme,
Folie.
Sicherheitsstufen F-1 bis F-7

Informationsdarstellung
auf optischen Datenträgern,
z.B. CDs/DVDs.
Sicherheitsstufen O-1 bis O-7

Informationsdarstellung auf magnetischen
Datenträgern, z.B.
ID-Karten, Disketten.
Sicherheitsstufen T-1 bis T-7

Informationsdarstellung auf
Festplatten mit magnetischen
Datenträgern.
Sicherheitsstufen H-1 bis H-7

Informationsdarstellung auf
elektronischen Datenträgern,
z.B. Speichersticks, Chipkarten.
Sicherheitsstufen E-1 bis E-7
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit allgemeinen
Daten, die unlesbar
gemacht werden sollen.

Materialteilchenfläche
≤ 2000 mm2 oder
Streifenbreite ≤ 12 mm
Streifenlänge nicht
begrenzt.
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit internen
Daten, die unlesbar
gemacht werden sollen.

Materialteilchenfläche
≤ 800 mm2 oder
Streifenbreite ≤ 6 mm
Streifenlänge nicht
begrenzt.
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit sensiblen
und vertraulichen Daten.

Materialteilchenfläche
≤ 320 mm2 oder
Streifenbreite ≤ 2 mm
Streifenlänge nicht begrenzt
(z.B. auch Partikel
4 x 80 mm).
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit
besonders sensiblen
und vertraulichen Daten.

Materialteilchenfläche
≤ 160 mm2 und für
regelmäßige Partikel:
Streifenbreite ≤ 6 mm
(z.B. Partikel 4 x 40 mm).
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit
geheim zu haltenden
Daten.

Materialteilchenfläche
≤ 30 mm2 und für
regelmäßige Partikel:
Streifenbreite ≤ 2 mm
(z.B. Partikel 2 x 15 mm).
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit geheim zu
haltenden Daten, wenn
außergewöhnlich hohe
Sicherheitsvorkehrungen
ein zu halten sind.

Materialteilchenfläche
≤ 10 mm2 und für
regelmäßige Partikel:
Streifenbreite ≤ 1 mm
(z.B. Partikel 0,8 x 12 mm).
Empfohlen z.B. für
Datenträger mit streng
geheim zu haltenden
Daten, wenn höchste
Sicherheitsvorkehrungen
einzuhalten sind.

Materialteilchenfläche
≤ 5 mm2 und für
regelmäßige Partikel:
Streifenbreite ≤ 1 mm
(z.B. Partikel 0,8 x 5 mm).
Die DIN 66399 deckt die Schutzklassen eins, zwei und drei ab:
Schutzklasse 1: Normaler Schutzbedarf für interne Daten. Diese Informationen sind für größere Gruppen bestimmt und zugänglich. Unberechtigte Offenlegung hätte begrenzte negative Auswirkungen auf das Unternehmen. Der Schutz personenbezogener Daten muss gewährleistet sein. Beispiele: Nicht Know-how-relevante Korrespondenz, personalisierte Werbung, Kataloge, Wurfsendungen, Notizen ...
Schutzklasse 2: Hoher Schutzbedarf für vertrauliche Daten, die auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind. Die ungerechtfertigte Weitergabe hätte erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und könnte gegen vertragliche Verpflichtungen oder Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss hohen Anforderungen genügen. Beispiele: Know-how-relevante Korrespondenz wie Angebote, Anfragen, Memos, Aushänge, Personaldaten ...
Schutzklasse 3: Sehr hoher Schutzbedarf für besonders vertrauliche und geheime Daten mit Beschränkung auf einen kleinen, namentlich bekannten Kreis von Zugriffsberechtigten. Eine unberechtigte Weitergabe hätte ernsthafte, existenzbedrohende Auswirkungen für Unternehmen und würde gegen Berufsgeheimnisse, Verträge und Gesetze verstoßen. Der Schutz personenbezogener Daten muss uneingeschränkt gewährleistet sein. Beispiele: Unterlagen der Geschäftsleitung, F&E-Dokumente, Finanzdaten, Verschluss-Sachen ...
Unsere fahrbaren Behälter haben ein Fassungsvermögen von 240 Liter, 450 Liter bzw. 800 Liter. Für größere Datenbestände eignen sich auch die nicht-fahrbaren Bellersheim Absetzbehälter mit 5.000 oder 7.000 Liter Volumen und verschließbaren Deckeln. Eine Übersicht finden Sie hier.
Wertstoffe
In unserer Sortieranlage werden Leichtverpackungen aus dem gelben Sack, Gewerbeabfälle, Sperrabfälle, Baustellenmischabfälle und Bauschutt mit Störstoffanteilen sortiert.
Wir arbeiten in der Sortieranlage unter anderem mit Gebindeöffnern, Eisenmetallabscheidern, Aluminiumabscheidern, Absauganlagen, Förderbändern, Nahinfrarotsortiergeräten für Tetra-Pack, Kunststoffartentrennern für PE, PP und PS, Siebtrommeln und Kanalballenpressen.
Zu den ballierbaren Abfällen gehören Papier- und Pappe, Folien und Kunststoffe, Tetra-Pack, Umreifungsbänder, Sortierreste aus der Leichtverpackungssortierung, Hohlkörperkunststoffe, Weißblechdosen und Aluminiumverpackungen.
Das Kreislaufwirtschaftsgesetz ist das zentrale Gesetz im Bereich der Abfallwirtschaft. Derzeit wird die bestehende Gewerbeabfallverordnung novelliert und ein Verpackungsgesetz diskutiert. Beides mit dem Ziel, die stoffliche Verwertung von Abfällen in Deutschland weiter zu steigern.
Monatliche Preisanpassung können entweder gemäß interner Preisliste oder anhand von Indizes erfolgen. Gängig sind hierbei zum einen der EUWID-Index, der monatlich PPK und Folie preislich aktualisiert. Im Metall-Bereich legen wir entsprechend den BDSV-Preisindex zugrunde.
Anhand der verschiedenen Grenzwerte kann die zulässige Deponieklasse bestimmt werden. Unabhängig davon gilt weiterhin die Forderung, dass biologische oder hochkalorische Abfälle unbedingt einer Vorbehandlung zuzuführen sind.
Kommunal
Ja, Bellersheim bietet hier regelmäßig an. Auftraggeber sollten jedoch unbedingt – neben einer wirtschaftlichen Vertragslaufzeit mit Verlängerungsoption – auf eine ausreichende Umsetzungsfrist achten.