Flammschutzbehandeltes Styropor - aktueller Stand

Abfallwirtschaft

Die Politik reagiert auf die schwierige Situation.

Feuerfeste Entsorgungsherausforderung - 
Flammschutzbehandeltes Styropor ist nun gefährlicher Abfall - Politik reagiert auf die schwierige Situation.

Laut bvse, Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung, ist die Entsorgung von Gewerbeabfällen, die thermisch verwertet werden müssen, ab Oktober mit enormen Schwierigkeiten verbunden. Bereits in der Vergangenheit führten Kapazitätsengpässe zu Problemen, die nun durch die neue Klassifizierung der Materialien verschärft werden.

Ab dem 30. September werden Polystyrol-Materialien, die mit dem Flammhemmschutz HBCD behandelt sind, als gefährlicher Abfall eingestuft. Diese Abfälle fallen häufig bei der Sanierung von Dächern im Bau- und Abbruchbereich an. Flammgeschützte Styropordämmungen findet man dort in unterschiedlichsten Formen:  als Monochargen, vermischt mit Trägerschichten, verpresst oder als gebrochene Materialien. Die Entsorgung dieser kann ab sofort nur noch in Verbrennungsanlagen stattfinden, die über eine besondere Zulassung für gefährliche Abfälle verfügen.

Die Folgen? Weitreichender, als man auf den ersten Blick vermuten würde. Der bvse spricht bereits von einem „Entsorgungsnotstand“, da nicht nur die neue Einstufung der Polystyrolabfälle, sondern auch der ungezügelte Import von Abfällen aus anderen europäischen Ländern, zu einer Verschärfung der Situation führen. Diese Abfälle verstopfen die Entsorgungskanäle für gewerbliche Abfälle, die in Deutschland entsorgt werden müssen, sich nicht zur stofflichen Verwertung eignen und deshalb verbrannt werden müssen.

Wie inzwischen bekannt wurde, hat die Politik auf die schwierige Situation reagiert: das HBCD-Styropor wird für ein Jahr als ungefährlich eingestuft. Die Abfallexperten des Bundesrates setzen damit für 12 Monate die Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) wieder aus. Das Bundeskabinett hat den Beschluss mittlerweile bestätigt.
Das Bundesministerium für Umwelt sorgt sich jedoch jetzt schon darum, was ab dem 1. januar 2018 geschieht - denn dann wird das HBCD-Styropor wieder als gefährlich eingestuft.

Unabhängig davon bleibt es jedoch bei Annahme-Restriktionen von vielen thermischen Verbrennungsanlagen, die den Anteil von HBCD-Styropor im Gesamtvolumen beschränken.