Klar. Strukturiert. Informativ.

Häufige Fragen: unsere Antworten für Sie

Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um unsere Unternehmensgruppe aufgegliedert nach fünf Kategorien. So haben Sie das Teilthema , das Sie besonders interessiert, im Schnellzugriff.

Bellersheim ServiceCARD

Wie bekomme ich eine BELLERSHEIM ServiceCard bzw. wo kann ich diese beantragen?

Sie haben Interesse an unserer ServiceCard und möchte diese beantragen? Einfach Vereinbarung ausfüllen und an uns zurückschicken. Sie finden das Antragsformular hier

Welchen Nachlass erhalte ich auf die Bellersheim ServiceCard?

Auf den ausgewiesenen Kraftstoffpreis gewähren wir einen Nachlass von 0,5 Cent(brutto)/Liter.

Sie haben eine Abnahmemenge von über 500 Liter im Monat in einer Kraftstoffsorte (OK oder DK)? Dann erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Angebot. Rufen Sie uns einfach unter der 02681/802-400 an.

Welche Tankstellen gehören zum Bellersheim-Netz bzw. wo kann man die Bellersheim ServiceCard überall einsetzen?

Eine Übersicht unseres Tankstellennetzes bzw. die Liste aller Tankstellen, an denen Sie mit Ihrer BELLERSHEIM ServiceCard zahlen können, finden Sie hier.

Ich habe Fragen zu meiner BELLERSHEIM ServiceCard–Abrechnung bzw. benötige eine Kopie?

Wenn Sie Fragen zur Ihrer Abrechnung haben, stehen wir Ihnen gerne unter der 02681/802-400 zur Verfügung.

Benötigen Sie eine Rechnungskopie, senden Sie uns einfach eine E-Mail an tankstellen@bellersheim.de unter Angabe Ihrer Kundennummer und Rechnungsnummer (auf Ihrem Kontoauszug vorhanden) und wir senden Ihnen die gewünschte Abrechnung umgehend zu.

Sie haben zwei oder mehr Abbuchungen und wissen nicht warum? Zur Erklärung: Wenn Sie in einem Abrechnungszeitraum mehrere Tankvorgänge haben, wird nach einer Anzahl von 150 Zeichen (Buchungstext, Vermerke) vom System automatisch eine zweite Abbuchung veranlasst.

Wie kann ich meine neue Adresse oder Bankverbindung mitteilen?

Sie sind umgezogen oder haben Ihre Bank gewechselt und wollen uns dies schnell und einfach mitteilen? Dann senden Sie uns einfach eine E-Mail an tankstellen@bellersheim.de unter Angabe Ihrer Kunden- oder Kartennummer und der zu ändernden Daten. Wir stellen dann alle neuen Unterlagen aus und senden Ihnen diese umgehend zu.

Wie kann ich meine Bellersheim ServiceCard sperren lassen?

Montag – Freitag von 07.30 – 17.00 Uhr unter 02681/802 -400 oder außerhalb unserer Geschäftszeiten über die Notfallnummer 0160/8830724.

Was mache ich, wenn ich die PIN / Geheimzahl vergessen habe?

Sie können sich nicht mehr an die PIN Ihrer BELLERSHEIM ServiceCard erinnern? In diesem Fall senden Sie uns Ihre ServiceCard bitte an folgende Adresse:

Firma
Bellersheim Tankstellen GmbH & Co. KG
-ServiceCard-
Rheinstr. 45
57638 Neitersen

Wir lesen die PIN von der Karte aus und senden Ihnen Karte und PIN einen Werktag getrennt voneinander wieder zurück.

Was kann ich machen, wenn meine BELLERSHEIM ServiceCard nicht funktioniert?

Wenn Ihre BELLERSHEIM ServiceCard beim Bezahlen wegen eines Lesefehlers nicht akzeptiert wird, können Sie:

  • Ihre ServiceCard an einer unserer Tankstellen abgeben, damit diese zur Überprüfung an uns weitergereicht wird.
  • Ihre ServiceCard an folgende Adresse einschicken, damit wir diese überprüfen können (bitte mit dem Hinweis „Karte neu codieren“):
    • Firma
      Bellersheim Tankstellen GmbH & Co. KG
      -Kartencodierung-
      Rheinstr. 45
      57638 Neitersen

Bei allen anderen Störungen rufen Sie uns bitte unter der 02681/802-400 an und wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wie bekomme ich Warengutscheine bzw. was muss ich beachten?

Ab sofort können Sie Warengutscheine ganz unkompliziert als steuer- und beitragsfreien Sachbezug für Ihre Mitarbeiter nutzen. Jeder Mitarbeiter darf monatlich höchstens einen Warengutschein im Wert von 44 € erhalten. Der Warengutschein ist für den Mitarbeiter steuer- und beitragsfrei, sofern sein Wert höchstens 44 € beträgt und diese Grenze auch nicht durch Zusammenrechnung mit anderen Sachbezügen überschritten wird. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, einen Nachweis über die Verteilung der Warengutscheine zu führen. Bitte informieren Sie sich hierüber bei Ihrem Steuerberater.

Wenn Sie bereits BELLERSHEIM ServiceCard-Kunde sind, teilen Sie uns einfach mit, wie viele Gutscheine, in welcher Höhe Sie benötigen. Wir werden die Gutscheine erstellen und zusammen mit einer Rechnung an Sie versenden. Ihre Mitarbeiter können diese Warengutscheine dann an jeder unserer Tankstellen einlösen. Eine Verwaltungsgebühr fällt nicht an. Wenn Sie noch kein BELLERSHEIM ServiceCard-Kunde sind, setzen Sie sich einfach unter der 02681/802-400 mit uns in Verbindung und wir stellen Ihnen alle Unterlagen, die Sie benötigen, zusammen.