ANNAHMEKATALOG

für nicht gefährliche Abfälle

Die Abfallgruppen im Überblick, die wir für Sie verwerten und entsorgen:

Karton, Papier, Wellpappe, Mischpapier

Ohne papierfremde Bestandteile und produktionsschädliche Papiere wie Wachs-, Bitumen-, Ölpapiere und -pappen, ohne naßfeste, imprägnierte oder geleimte Papiere oder Pappen. Anteil von Kunststoff-Klebebändern, Aufkleber oder Papier- Klebebändern mit Kunststoff-Fäden: maximal 1%.

Mischfolie

z.B. Transportfolienverpackungen, Klarsichtfolien, Stretchfolien oder auch Kunststofftüten. Die Folien können farblich gemischt entsorgt werden, müssen jedoch frei von starken Verschmutzungen oder sonstigen Anhaftungen sein.

Holz A I

Unbehandeltes Holz, z.B. Paletten und sonstige Massivholz-Abfälle in einem unbehandelten Zustand, d.h. ohne Farb- bzw. Lackanstrich oder einem sonstigen Überzug.

Holz A II / A III

Behandeltes Holz, nach Altholzverordnung nicht gefährlich eingestuftes Holz, z.B. Holzabfälle mit Farb- oder Lackanstrich, Spanund Holzfaserplatten. Hierzu gehören auch Möbelteile (jedoch keine Polstermöbel).

Holz IV

Behandeltes Holz, nach Altholzverordnung gefährlich eingestuftes Holz, z.B. Holzfenster, mit Glas und Beschlägen, Jägerzäune, Munitionskisten, Kabeltrommeln, Bahnschwellen.

EPS (Styropor)

Weiß, sauber und ohne Beklebung. Ohne anhaftenden Geruch. Getrennt nach EPS-Formteilen (Styropor) und Loose-Fill (Chips). Hinweis: Das Styropor muss HBCD-frei sein! Ein Nachweis muss uns bei Anlieferung vorliegen!

Kunststoff-Eimer, -Kanister, -Tuben, -Dosen

Ohne Restanhaftung von Dispersionen, Dispersionsfarben, -putzen, -klebern oder Kunstharzputzen bzw. wässrigen Systemen (z.B. Tiefengrund etc.). Spachtelrein, besenrein, restentleert und tropffrei. Nicht stoffgleiche Henkel (z.B. Metall) sind zu entfernen.

Mischkunststoffe

Teile aus Kunststoff (Verschnitte, Platten, Kunststoffspäne, Produktionsrückstände etc.). Keine Vorsortierung in die entsprechende Kunststoffart.

Kunststoffenster

Komplette Fenster mit Glas und Beschlägen.

Reifen

PKW-Reifen, mit und ohne Felgen, LKW-Reifen, mit und ohne Felgen, Sondergrößen, z.B. Radladerreifen, Traktorreifen, etc.

Schrott

Alle FE- und NE-Metalle.

Textilien

Stoffe, Bezüge, Kleidung, etc., ohne größere stofffremde Bestandteile, ohne Anhaftungen, keine Flüssiganteile oder Gerüche

Weißblech-Eimer, -Kanister, -Tuben, -Dosen

Ohne Restanhaftungen von Dispersionen, lösemittelhaltigen Wandanstrichen, Lacken, Grundierungen, Lasuren und Spachtel. Besenrein, spachtelrein, restentleert und tropffrei. Nicht stoffgleiche Henkel (z.B. Kunststoff) sind zu entfernen.

Flachglas

Getrennt in die jeweilige Glassorte, wie Verbundglas, Drahtglas, Panzerglas, Autoscheiben, Spiegelglas etc.

Grünabfall

Sortenreiner Grünabfall wie Rasen- oder Baumschnitt. Ohne Restabfall, maximale Aststärke 15 cm.

Bauschutt

Rein mineralische Anteile wie Steine, Ziegel, Mörtel, Beton. Ohne Fremdanteile wie z.B. Papier, Folie, Holz. Der Bauschutt wird gemäß seiner Zusammensetzung klassifiziert. Bitte informieren Sie sich in unserem Haus über die verschiedenen Bauschuttarten.

Baumischabfälle

Unter Bauabfälle fallen Bauschutt und Baustellenabfälle. Baustellenabfälle sind Stoffe, die bei Neu-, Um- oder Ausbauten als Baumaterial, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen. Hierzu zählen Altkunststoffe, Pappe / Papier, Mischfolie, Metallschrott, Polystrol, Altgummi sowie Bauschutt.

Wertstoffgemisch

Wertstoffgemische können bestehen aus Pappe, Papier, Mischfolie, Umreifungsbändern aus Kunststoff und Stahl, unbehandeltem und behandeltem Holz, Metallschrott, Kunststoffteilen, Kabelresten. In dem Wertstoffgemisch dürfen keine Restabfälle enthalten sein.

Abfall zur Verwertung

Abfälle die aufgrund ihrer Zusammensetzung einer energetischen Verwertung zugeführt werden können. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • der Heizwert der Abfälle liegt über 11.000 kj/kg
  • die entstehende Wärme wird genutzt
  • die entstehenden Restabfälle können ohne weitere Behandlung abgelagert werden

Eine Annahme als „Abfall zur Verwertung“ ist nur dann möglich wenn der Anteil des Restabfalls (Abfall zur Beseitigung) unter ca. 10% liegt.