ANNAHMEKATALOG
für nicht gefährliche Abfälle
Die Abfallgruppen im Überblick, die wir für Sie verwerten und entsorgen:
Ohne papierfremde Bestandteile und produktionsschädliche Papiere wie Wachs-, Bitumen-, Ölpapiere und -pappen, ohne naßfeste, imprägnierte oder geleimte Papiere oder Pappen. Anteil von Kunststoff-Klebebändern, Aufkleber oder Papier- Klebebändern mit Kunststoff-Fäden: maximal 1%.
z.B. Transportfolienverpackungen, Klarsichtfolien, Stretchfolien oder auch Kunststofftüten. Die Folien können farblich gemischt entsorgt werden, müssen jedoch frei von starken Verschmutzungen oder sonstigen Anhaftungen sein.
Unbehandeltes Holz, z.B. Paletten und sonstige Massivholz-Abfälle in einem unbehandelten Zustand, d.h. ohne Farb- bzw. Lackanstrich oder einem sonstigen Überzug.
Behandeltes Holz, nach Altholzverordnung nicht gefährlich eingestuftes Holz, z.B. Holzabfälle mit Farb- oder Lackanstrich, Spanund Holzfaserplatten. Hierzu gehören auch Möbelteile (jedoch keine Polstermöbel).
Behandeltes Holz, nach Altholzverordnung gefährlich eingestuftes Holz, z.B. Holzfenster, mit Glas und Beschlägen, Jägerzäune, Munitionskisten, Kabeltrommeln, Bahnschwellen.
Weiß, sauber und ohne Beklebung. Ohne anhaftenden Geruch. Getrennt nach EPS-Formteilen (Styropor) und Loose-Fill (Chips). Hinweis: Das Styropor muss HBCD-frei sein! Ein Nachweis muss uns bei Anlieferung vorliegen!
Ohne Restanhaftung von Dispersionen, Dispersionsfarben, -putzen, -klebern oder Kunstharzputzen bzw. wässrigen Systemen (z.B. Tiefengrund etc.). Spachtelrein, besenrein, restentleert und tropffrei. Nicht stoffgleiche Henkel (z.B. Metall) sind zu entfernen.
Teile aus Kunststoff (Verschnitte, Platten, Kunststoffspäne, Produktionsrückstände etc.). Keine Vorsortierung in die entsprechende Kunststoffart.
Komplette Fenster mit Glas und Beschlägen.
PKW-Reifen, mit und ohne Felgen, LKW-Reifen, mit und ohne Felgen, Sondergrößen, z.B. Radladerreifen, Traktorreifen, etc.
Alle FE- und NE-Metalle.
Stoffe, Bezüge, Kleidung, etc., ohne größere stofffremde Bestandteile, ohne Anhaftungen, keine Flüssiganteile oder Gerüche
Ohne Restanhaftungen von Dispersionen, lösemittelhaltigen Wandanstrichen, Lacken, Grundierungen, Lasuren und Spachtel. Besenrein, spachtelrein, restentleert und tropffrei. Nicht stoffgleiche Henkel (z.B. Kunststoff) sind zu entfernen.
Getrennt in die jeweilige Glassorte, wie Verbundglas, Drahtglas, Panzerglas, Autoscheiben, Spiegelglas etc.
Sortenreiner Grünabfall wie Rasen- oder Baumschnitt. Ohne Restabfall, maximale Aststärke 15 cm.
Rein mineralische Anteile wie Steine, Ziegel, Mörtel, Beton. Ohne Fremdanteile wie z.B. Papier, Folie, Holz. Der Bauschutt wird gemäß seiner Zusammensetzung klassifiziert. Bitte informieren Sie sich in unserem Haus über die verschiedenen Bauschuttarten.
Unter Bauabfälle fallen Bauschutt und Baustellenabfälle. Baustellenabfälle sind Stoffe, die bei Neu-, Um- oder Ausbauten als Baumaterial, Bauzubehör oder Verpackungsreste anfallen. Hierzu zählen Altkunststoffe, Pappe / Papier, Mischfolie, Metallschrott, Polystrol, Altgummi sowie Bauschutt.
Wertstoffgemische können bestehen aus Pappe, Papier, Mischfolie, Umreifungsbändern aus Kunststoff und Stahl, unbehandeltem und behandeltem Holz, Metallschrott, Kunststoffteilen, Kabelresten. In dem Wertstoffgemisch dürfen keine Restabfälle enthalten sein.
Abfälle die aufgrund ihrer Zusammensetzung einer energetischen Verwertung zugeführt werden können. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- der Heizwert der Abfälle liegt über 11.000 kj/kg
- die entstehende Wärme wird genutzt
- die entstehenden Restabfälle können ohne weitere Behandlung abgelagert werden
Eine Annahme als „Abfall zur Verwertung“ ist nur dann möglich wenn der Anteil des Restabfalls (Abfall zur Beseitigung) unter ca. 10% liegt.