Defibrillator wird an der Tankstelle BELLERSHEIM für jedermann zugänglich

Gruppe, Tankstellen

Das Gerät wird für den Notfall in der BELL Oil Station in Alsdorf von Pächter Matthias Köhler während der Öffnungszeiten bereitgehalten.

Defibrillator wird an Tankstelle zugänglich

Rat Alsdorf vergibt Auftrag – Standort Turnhalle wird als nicht ideal angesehen

Alsdorf. In Alsdorf gibt es bald an der Tankstelle Bellersheim einen Defibrillator. Das Rote Kreuz hat ein Gerät zum Preis von gut 1300 Euro plus einer Pauschale zur Erstinbetriebnahme von 99 Euro angeboten. Der Gemeinderat stimmte in der vergangenen Sitzung der Auftragsvergabe zu. Im Haushaltsplan 2020 steht ein Betrag von 1500 Euro für  die Anschaffung zur Verfügung. Ursprünglich war ein Defibrillator einmal für die Turnhalle vorgesehen. Nach internen Diskussionen hat sich herausgestellt, dass dieser Standort nicht ideal ist, da die Turnhalle nur während der Übungsstunden geöffnet ist, der Zugriff auf den Defibrillator jedoch idealerweise während des gesamten Tages gewährleistet sein sollte. So bot sich als Standort die Tankstelle am Ortsausgang Richtung Grünebach an. Die Firma Bellersheim und der Tankstellenpächter haben sich bereit erklärt, das Gerät in der Tankstelle für den Notfall bereit zu halten. Ortsbürgermeister Rudolf Staudt gab im Rat noch einige Informationen. So gab es bei der kommunalen Kindertagesstätte (Kita) eine Begehung. Es wurde festgestellt, dass zur Umsetzung des neuen Kitagesetzes ab Juli 2021 keine Baumaßnahmen erforderlich sind. Aber mehr Geräte für die Küche sind notwendig, da auch mehr Kinder zum Essen erwartet werden. Dafür gibt es aber eine Pauschale von 5000 Euro vom Land. Ebenso angeglichen werden müssen die Öffnungszeiten. Auch am Freitag ist die Kita dann geöffnet wie von Montag bis Donnerstag. Zur Platzgestaltung am ehemaligen

Haus Himmrich will man sich im kleinen Kreis treffen, um Vorschläge zu erarbeiten. Ein neues Wiesengräberfeld gibt es auf dem Friedhof. Der Fußweg aus dem Bereich Au zur Hellerbrücke wurde erneuert und ist wieder „ohne Gefahr begehbar“, so Staudt.

Auf den aktuellen rechtlichen Stand muss die Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde gebracht werden. Derzeit gilt noch die Fassung aus dem Jahr 1993. Zwischenzeitlich haben sich aber Änderungen in der Mustersatzung des Gemeinde- und Städtebundes

Rheinland-Pfalz ergeben. Die Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt wurde vom Rat allerdings wegen des Schutzbacher Wegs vertagt.

Andreas Neuser