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Häufige Fragen: unsere Antworten für Sie
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Energie. In den vier Kategorien zu unserem Angebotsspektrum haben Sie das Teilthema, das Sie besonders interessiert, im Schnellzugriff.
Heizöl
Wir sichern die schnelle, saubere und günstige Brennstoffversorgung mit innovativen, schwefelarmen Shell Heizöl-Produkten. Unserem Unternehmen wurde das RAL-Gütezeichen Energiehandel verliehen. Dies bedeutet für Sie: eine eichrechtliche gesicherte Mengenabgabe und noch mehr Sicherheit beim Kauf unserer Produkte.
Die Mindestbestellmenge liegt bei 500 Liter Heizöl.
Die Terminabstimmung erfolgt durch unsere Disposition telefonisch – in der Regel einen Tag vor Lieferung.
Um Ihnen maximale Sicherheit zu bieten, schulen wir unsere Fahrer und führen regelmäßige Sicherheitsüberprüfung an den LKWs durch. Für dieses Plus an Sicherheit berechnen wir eine Sicherheitspauschale.
Wir liefern Ihnen unser Heizöl auch gerne an einem Samstagvormittag.
Es sollte jemand bei der Anlieferung vor Ort sein. Der Fahrer muss während der Befüllung zur Tankanlage und der Lieferschein muss vom Kunden quittiert werden.
Nach erfolgreicher Bonitätsprüfung zahlen sie nach Erhalt der Rechnung zum vereinbarten Zahlungsziel. Wenn Sie möchten, können Sie auch bei Anlieferung in bar zahlen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen unseren Wärmeabo-Service, bei dem Sie bei Lieferung zunächst die Hälfte des Rechnungsbetrages zahlen und den Rest in monatlichen Raten, deren Höhe wir vorher vereinbaren. Mehr Infos zum Wärmeabo finden Sie hier!
Der Grenzwertgeber verhindert, dass der Tank überfüllt wird und beugt damit wirksam Verunreinigungen des Kellers bzw. des Erdreichs um den Tank vor.
Shell Heizöl Eco erhöht nachweislich die Betriebssicherheit, verbessert die Sauberkeit und hilft, Heizöl zu sparen.
Der Preis, den wir mit Ihnen bei der Bestellung vereinbart haben, ist verbindlich. Beim Heizölkauf besteht das gesetzliche Widerrufsrecht für Verbraucherkunden nicht, weil auf Verträge über die Lieferung von Heizöl der Ausschlussgrund des § 312g Abs. 2 Nr. 8 BGB anwendbar ist. Verbraucher können ihre auf Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung also nicht widerrufen. Für gewerbliche Kunden ist ein Widerrufsrecht grundsätzlich ausgeschlossen.
Während der Belieferung muss die Heizung ausgeschaltet sein. Es reicht, wenn die Anlage unmittelbar vor dem Einfüllen ausgeschaltet wird. Nach der Betankung sollte die Heizungsanlage noch 2-3 Stunden ausgeschaltet bleiben.
Ja, Shell Heizöl Eco ist für Öl-Heizungsanlagen jeden Alters und jeder Art geeignet.
So wie das Auto vor dem Urlaub überprüft wird, sollte auch die Heizung vor der Heizperiode gewartet werden. Bei einer Wartung wird gereinigt, geprüft, entlüftet und gegebenenfalls Wasser aufgefüllt. Sie bewirkt eine gleichmäßige Verbrennung mit optimaler Brennstoff-Ausnutzung. Das Risiko eines Heizungsausfalls wird damit so gering wie möglich gehalten.
Um beim Heizölkauf einen Mengenrabatt zu erhalten, schließen sich häufig einige Nachbarn für eine Bestellung zusammen.
Jeder Teilnehmer einer Sammelbestellung erhält nach der Lieferung eine Rechnung.
Kraftstoff
AdBlue ist ein Produkt, das entwickelt wurde, um den Ausstoß von Stickoxiden durch Dieselfahrzeuge zu reduzieren.
AdBlue besteht aus 32,5 % hochwertigem Harnstoff und 67,5 % entmineralisiertem Wasser.
AdBlue kann nur in LKW verwendet werden, die mit einer SCR-Anlage (selektive katalytische Reduktion) und einem AdBlue Tank ausgestattet sind. Auf keinen Fall darf man AdBlue in den Dieseltank füllen, dies verursacht schwere Motorschäden. Ebenfalls schädlich ist es, wenn Diesel-Treibstoff in den AdBlue-Tank gelangt.
Ja, seit September 2014 gilt die Euro6-Norm für neue Typzulassungen und damit der neue Stickoxid(NOx)-Abgasgrenzwert von nur noch 80 Milligramm/Kilometer. Während bei kleineren Fahrzeugen noch NOx-Speicherkatalysatoren ausreichen, um diesen Wert zu erreichen, benötigen die größeren Modelle ebenfalls einen sogenannten SCR-Katalysator (selektive katalytische Reduktion). Wie beim Lkw wird von einem separaten Tank aus AdBlue direkt vor dem Katalysator in den Abgasstrang gespritzt. Man geht davon aus, dass 30 bis 50 Prozent aller seit Herbst 2015 zugelassenen Euro6-Pkw mit der SCR-Technologie ausgerüstet sind.
Mit unserer innovativen Kraftstoff-Sparformel hilft ihnen Shell Diesel FuelSave dabei, bereits von der ersten Tankfüllung an Kraftstoff zu sparen*. Unsere Kraftstoff-Sparformel wurde entwickelt, um den Brennvorgang in Ihrem Motor durch eine schnellere Zündung und Verbrennung effizienter zu machen. Zudem hilft das besondere Additivpaket dabei, das Kraftstoffeinlasssystem vor Ablagerungen zu schützen. So können Sie aus jedem Tropfen Shell Diesel FuelSave das Maximum herausholen.
* Die tatsächlichen Effekte können je nach Fahrzeug, Fahrsituation und Fahrstil variieren
Winterdiesel ist ein Dieselkraftstoff, dem Additive zugemischt sind, die das Ausflocken von Paraffinen bei niedrigeren Temperaturen reduzieren. Ohne diese Zusätze bilden sich in den Kraftstoffleitungen Paraffinkristalle, die durch Verstopfen des Kraftstofffilters ein Durchfließen des Dieselkraftstoffs verhindern. Winterdiesel kann auch im Sommer bedenkenlos genutzt werden.
Übergangsdiesel können Sie jährlich vom 1. Oktober bis zum 15. November tanken, Winterdiesel ab dem 16. November bis zum 28. Februar.
Diesel ist ein Börsenprodukt, dessen Preise täglichen Schwankungen unterliegt. Der am Kauftag vereinbarte Preis zwischen BELLERSHEIM und Ihnen als Kunde ist fest und ändert sich auch dann nicht, wenn die Marktpreise später sinken. Ihr Vorteil: Ein möglicher Anstieg der Marktpreise hat auf den vereinbarten Preis bei der Bestellung keinen Einfluss mehr. Somit profitieren Sie in diesem Fall vom günstigen Preis.
Erdgas
Als Grundversorger bezeichnet man den Energieversorger, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet versorgt. Kraft Gesetz sind Sie automatisch Kunde des Grundversorgers, solange sie dessen Rechnungen bezahlen und nicht aktiv einen anderen Versorger wählen. Der Netzbetreiber setzt im Zweifel immer den Grundversorger als Lieferanten ein. Der darf zunächst keinen Kunden ablehnen und arbeitet, um die mit dieser Verpflichtung einhergehenden finanziellen Belastungen abzudecken, mit dem so genannten Grundversorgungstarif. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass jeder Kunde immer mit Erdgas versorgt ist, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt.
Jedes Unternehmen, welches der Bundesnetzagentur sowie dem Hauptzollamt eine gewisse Leistungsfähigkeit dokumentiert hat, kann Energieversorger werden. Günstiger sind wir aufgrund effektiver betriebswirtschaftlichen Strukturen und besserem kaufmännischem Geschick. Wir müssen unsere Kunden gewinnen und haben diese nicht aus der Vergangenheit heraus im Bestand. Außerdem haben wir nicht die Verpflichtungen des Grundversorgers.
Wir sind Ihr Energieversorger und kümmern uns darum, dass Sie Ihr Erdgas zu attraktiven Konditionen erhalten. Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu bringen, benötigen wir die entsprechende Infrastruktur: Das Netz. Dieses wird vom örtlichen Netzbetreiber betrieben und gewartet. Dessen Gebühren sind in unseren Preisen enthalten weshalb wir für alle kaufmännische Angelegenheiten zuständig sind. Für alle technische Problem zeichnet der Netzbetreiber verantwortlich. Als neutrale Stelle unter Aufsicht der Bundesnetzagentur koordiniert er auch die verschiedenen Energieversorger.
Nicht viel. Lassen Sie sich ein BELLERSHEIM-Erdgasangebot erstellen, tragen Ihre Zählernummer und Bankverbindung ein und unterschreiben es an drei Stellen – fertig. Den Rest erledigen wir für Sie.
Wir das Haus mit Erdgas beheizt, ist das Erdgas immer da. Bei einem Einzug geht es darum, wer bis wann und ab wann bezahlt und von wem es geliefert wird. Mit dem Vermieter oder auch Verkäufer wird der Zeitpunkt des Wechsels festgelegt und üblicherweise im Übergabeprotoll dokumentiert. Dieser Stichtag ist unabhängig vom offiziellem Mietbeginn oder Eigentümerwechsel laut Miet- oder Kaufvertrag. Zu diesem Termin laut Übergabeprotokoll meldet sich der Vermieter oder Verkäufer bei seinem Lieferanten ab und nennt Sie dem Netzbetreiber als neuen Rechnungsempfänger.
Ab dann haben Sie 28 Werktage Zeit, sich einen Erdgasanbieter zu suchen, der rückwirkend ab dem Tag des Übergabeprotokolls Ihr Erdgaslieferant wird. Machen Sie das nicht, setzt der Netzbetreiber den Grundversorger als Lieferanten ein.
Kein Problem. Der Netzbetreiber war nur etwas voreilig. Wenn Sie sich einen eigenen Lieferanten suchen, der Ihnen die Belieferung ab dem Tag des Übergabeprotokolls bestätigt, ist die Post des Grundversorgers gegenstandslos. In dieser Frist müssen Sie nichts ausfüllen und unterschreiben.
Die Vertragslaufzeit ist nicht begrenzt, kann aber drei Monate vor Quartalsende gekündigt werden. Man könnte auch sagen, dass die Vertragslaufzeit drei Monate beträgt und diese sich immer wieder um drei Monate verlängert.
Über Ihren Zähler wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch gemessen. Um den Zähler für genau Ihre Verbrauchsstelle zuordnen zu können, brauchen wir die eindeutige Nummer des Geräts.
Der Netzbetreiber stellt sicher, dass nicht zwei Energieversorger gleichzeitig liefern. Unsere Lieferung und somit Ihre Zahlungen beginnen erst ab dem Termin, an dem der Altvertrag endet.
Nein, durch den Lieferantenwechsel kann zu es keinem Zeitpunkt zu einem Lieferausfall kommen. Der Netzbetreiber stellt die Versorgung immer sicher und setzt im Zweifelsfall den Grundversorger als Lieferanten ein.
Die Ablesung erfolgt durch Sie. Zu Beginn der Belieferung und zum Abrechnungsstichtag werden wir und der Netzbetreiber Sie bitten, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Der Netzbetreiber hat auch immer das Recht auf die Angabe des Zählerstandes.
Ja, es gibt eine Preisgarantie. In dieser Zeit wird der reine Erdgas-Preis von uns nicht verändert, unabhängig von unseren Kosten. Alle Preisbestandteile, die gesetzlich vorgegeben werden und somit nicht beeinflussbar und für alle Energielieferanten gleich sind, geben wir jedoch 1 : 1 weiter. Sofern wir eine Preisanpassung innerhalb der Preisgarantie vornehmen müssen, werden wir Sie natürlich rechtzeitig über die neuen Preise informieren.
Aus Ihrem Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Jahresgesamtkosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Ihre Abschläge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Wir buchen den Betrag zu Beginn des Monats ab.
Möchten Sie den Abschlag individuell gestalten, ist dies nach Absprache möglich. Bitte verändern Sie Ihren Abschlag nicht indirekt über unrealistische Verbrauchsabgaben. Deshalb sollte man beim Preisvergleich auch nie die Abschläge, sondern immer den Arbeits- und Grundpreis vergleichen.
Die Jahresabrechnung wird aufgrund der turnusmäßigen jährlichen Ablesung des Zählers durch den Netzbetreiber erstellt. Dieser möchte mit dem Wert seine Gebühren uns in Rechnung stellen. Darauf basierend erstellen wir unsere Rechnung.
Die Turnus-Termine unterscheiden sich von Kunde zu Kunde, um eine ganzjährige, gleichmäßige Auslastung der Abrechnungs-Abteilungen und Spitzenbelastungen zum Beispiel zum 31.12. zu vermeiden.
Die turnusmäßige Ablesung (siehe Frage zuvor) ist unabhängig von den Vertragslaufzeiten der Energielieferanten. So kann es vorkommen, dass sie nach einem Wechsel zu uns schon nach wenigen Monaten eine Jahresabrechnung erhalten. Danach aber sicher erst ca. 12 Monate später.
Dies ist kein Problem. Nennen Sie uns den Monat und wir erstellen zu diesem Monatsende die Rechnung. Beachten Sie, dass Sie den Zählerstand dann uns zu diesem Stichtag und dem Netzbetreiber zum Turnus-Termin melden müssen.
Strom
Als Grundversorger bezeichnet man den Energieversorger, der die meisten Kunden in einem bestimmten Gebiet versorgt. Kraft Gesetz sind Sie automatisch Kunde des Grundversorgers, solange sie dessen Rechnungen bezahlen und nicht aktiv einen anderen Versorger wählen. Der Netzbetreiber setzt im Zweifel immer den Grundversorger als Lieferanten ein. Der darf zunächst keinen Kunden ablehnen und arbeitet, um die mit dieser Verpflichtung einhergehenden finanziellen Belastungen abzudecken, mit dem so genannten Grundversorgungstarif. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass jeder Kunde immer mit Strom versorgt ist, solange er sich nichts zu Schulden kommen lässt.
Durch die Liberalisierung des Strommarktes kann jedes Unternehmen, welches der Bundesnetzagentur sowie dem Hauptzollamt eine gewisse Leistungsfähigkeit dokumentiert hat, Energieversorger werden. Günstiger sind wir aufgrund effektiver betriebswirtschaftlichen Strukturen und besserem kaufmännischem Geschick. Wir müssen unsere Kunden gewinnen und haben diese nicht aus der Vergangenheit heraus im Bestand. Außerdem haben wir nicht die Verpflichtungen des Grundversorgers.
Wir sind Ihr Energieversorger und kümmern uns darum, dass Sie Ihren Strom zu attraktiven Konditionen erhalten. Um die Energie zu Ihnen nach Hause zu bringen, benötigen wir die entsprechende Infrastruktur: Das Netz. Dieses wird vom örtlichen Netzbetreiber betrieben und gewartet. Dessen Gebühren sind in unseren Preisen enthalten weshalb wir für alle kaufmännische Angelegenheiten zuständig sind. Für alle technische Problem zeichnet der Netzbetreiber verantwortlich. Als neutrale Stelle unter Aufsicht der Bundesnetzagentur koordiniert er auch die verschiedenen Energieversorger.
Nicht viel. Lassen Sie sich ein BELLERSHEIM-Stromangebot erstellen, tragen Ihre Zählernummer und Bankverbindung ein und unterschreiben es an drei Stellen – fertig. Den Rest erledigen wir für Sie.
Der Strom ist immer da. Bei einem Einzug geht es darum, wer bis wann und ab wann bezahlt und von wem er geliefert wird. Mit dem Vermieter oder auch Verkäufer wird der Zeitpunkt des Wechsels festgelegt und üblicherweise im Übergabeprotoll dokumentiert. Dieser Stichtag ist unabhängig vom offiziellem Mietbeginn oder Eigentümerwechsel laut Miet- oder Kaufvertrag. Zu diesem Termin laut Übergabeprotokoll meldet sich der Vermieter oder Verkäufer bei seinem Lieferanten ab und nennt Sie dem Netzbetreiber als neuen Rechnungsempfänger.
Ab dann haben Sie 28 Werktage Zeit, sich einen Stromanbieter zu suchen, der rückwirkend ab dem Tag des Übergabeprotokolls Ihr Stromlieferant wird. Machen Sie das nicht, setzt der Netzbetreiber den Grundversorger als Lieferanten ein.
Kein Problem. Der Netzbetreiber war nur etwas voreilig. Wenn Sie sich einen eigenen Lieferanten suchen, der Ihnen die Belieferung ab dem Tag des Übergabeprotokolls bestätigt, ist die Post des Grundversorgers gegenstandslos. In dieser Frist müssen Sie nichts ausfüllen und unterschreiben.
Die Vertragslaufzeit ist nicht begrenzt, kann aber drei Monate vor Quartalsende gekündigt werden. Man könnte auch sagen, dass die Vertragslaufzeit drei Monate beträgt und diese sich immer wieder um drei Monate verlängert.
Dies kommt auf den oder die Stromzähler an, die bei Ihnen installiert sind. Diese sollte in einem persönlichen Gespräch geklärt werden.
Ein Eintarifzähler kann ganz einfach nur immer den Strom messen, der insgesamt gebraucht wird. Ein Zweitarifzähler kann den Stromverbrauch auch noch „sortieren“. Das heißt, er misst zu definierten Zeiten den Stromverbrauch in unterschiedlichen Zählwerken. Dieser kann somit unterschiedlich abgerechnet werden.
Über Ihren Zähler wird Ihr tatsächlicher Energieverbrauch gemessen. Um den Zähler für genau Ihre Verbrauchsstelle zuordnen zu können, brauchen wir die eindeutige Nummer des Geräts.
Der Netzbetreiber stellt sicher, dass nicht zwei Energieversorger gleichzeitig liefern. Unsere Lieferung und somit Ihre Zahlungen beginnen erst ab dem Termin, an dem der Altvertrag endet.
Nein, durch den Lieferantenwechsel kann zu es keinem Zeitpunkt zu einem Lieferausfall kommen. Der Netzbetreiber stellt die Versorgung immer sicher und setzt im Zweifelsfall den Grundversorger als Lieferanten ein.
Fällt der Strom beispielsweise bei einem Sturm doch einmal aus, ist genau die gleiche Störungsstelle des Netzbetreibers wie bisher zuständig. Dieser kündigt Stromabschaltungen für Wartungsarbeiten oder ähnliches auch weiterhin in den gleichen öffentlichen Medien an.
Die Ablesung erfolgt durch Sie. Zu Beginn der Belieferung und zum Abrechnungsstichtag werden wir und der Netzbetreiber Sie bitten, den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Der Netzbetreiber hat auch immer das Recht auf die Angabe des Zählerstandes.
Ja, es gibt eine Preisgarantie. In dieser Zeit wird der reine Strompreis von uns nicht verändert, unabhängig von unseren Kosten. Alle Preisbestandteile, die gesetzlich vorgegeben werden und somit nicht beeinflussbar und für alle Energielieferanten gleich sind, geben wir jedoch 1 : 1 weiter. Sofern wir eine Preisanpassung innerhalb der Preisgarantie vornehmen müssen, werden wir Sie natürlich rechtzeitig über die neuen Preise informieren.
Aus Ihrem Jahresverbrauch berechnen wir Ihre erwarteten Jahresgesamtkosten für die kommende Abrechnungsperiode und teilen diese durch 12 Monate. Ihre Abschläge sind jeweils zum 1. eines Monats fällig. Wir buchen den Betrag zu Beginn des Monats ab.
Möchten Sie den Abschlag individuell gestalten, ist dies nach Absprache möglich. Bitte verändern Sie Ihren Abschlag nicht indirekt über unrealistische Verbrauchsabgaben. Deshalb sollte man beim Preisvergleich auch nie die Abschläge, sondern immer den Arbeits- und Grundpreis vergleichen.
Die Jahresabrechnung wird aufgrund der turnusmäßigen jährlichen Ablesung des Zählers durch den Netzbetreiber erstellt. Dieser möchte mit dem Wert seine Gebühren uns in Rechnung stellen. Darauf basierend erstellen wir unsere Rechnung.
Die Turnus-Termine unterscheiden sich von Kunde zu Kunde, um eine ganzjährige, gleichmäßige Auslastung der Abrechnungs-Abteilungen und Spitzenbelastungen zum Beispiel zum 31.12. zu vermeiden.
Die turnusmäßige Ablesung (siehe Frage zuvor) ist unabhängig von den Vertragslaufzeiten der Energielieferanten. So kann es vorkommen, dass sie nach einem Wechsel zu uns schon nach wenigen Monaten eine Jahresabrechnung erhalten. Danach aber sicher erst ca. 12 Monate später.
Dies ist kein Problem. Nennen Sie uns den Monat und wir erstellen zu diesem Monatsende die Rechnung. Beachten Sie, dass Sie den Zählerstand dann uns zu diesem Stichtag und dem Netzbetreiber zum Turnus-Termin melden müssen.