Härtefallhilfen für private Haushalte

Finanzielle Entlastung für Eigentümer von Heizungsanlagen.
Härtefallhilfen für private Haushalte
Entlastet werden können Eigentümer von Heizungsanlagen, aber auch Mieter, deren Mietwohnungen mit Heizöl oder anderen nicht leitungsgebundenen Energieträgern beheizt wird. Es können Rechnungen aus dem Zeitraum 01.01.2022 bis zum 01.12.2023 berücksichtig werden. Die Mehrkosten berechnen sich auf Grundlage des tatsächlich gezahlten Preises, der für die Beschaffungsmenge in diesem Zeitraum gezahlt wurde Maßgeblich dafür, ob die Kosten im Entlastungszeitraum angefallen sind, ist das Lieferdatum. Bei Lieferverzögerung kann bei einer nachgewiesenen Bestellung bis zum 01.12.2022 ein Lieferdatum bis zum 31.03.2023 berücksichtig werden. Der Referenzpreis beim Heizöl liegt bei 71 ct/l (inkl. Ust.)
Quelle: heizkostenhilfe.rlp.de
Den Antrag dafür können Sie auf der Online-Plattform Ihres Bundeslandes unter einem der nachfolgenden Links einreichen:
Rheinland-Pfalz: www.heizkostenhilfe.rlp.de
Nordrhein-Westfalen: www.heizkostenhilfe.nrw
Hessen: https://rp-darmstadt.hessen.de/
Für den Antrag benötigen Sie neben Ihrer Anschrift, der Heizölrechnung sowie den Zahlungsnachweis in Form eines Kontoauszugs noch unsere Steueridentifikationsnummer:
DE 148002875