Energiepreisbremse ab 1. März

Energie

Hier erfahren Sie, was der Staat übernimmt

Die Preisbremsen funktionieren für Haushalte und kleine Unternehmen wie folgt: Für 80 Prozent des persönlichen prognostizierten Jahresverbrauches (in der Regel beruhend auf den Daten zum Vorjahresverbrauch) wird ein gesetzlich festgelegter Referenzpreis berechnet. Der Staat übernimmt die Differenz zum Preis des aktuellen Tarifs. Für Haushalte sowie kleinere Unternehmen beträgt der Referenzpreis: 

  • für Gas auf 12 Cent pro Kilowattstunde (kWh),  

  • für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh und  

  • für Strom auf 40 Cent/kWh.  

Für die Energie, die Verbraucherinnen und Verbraucher über die 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs hinaus verbrauchen, zahlen sie den vertraglich vereinbarten Tarif. Die Preisbremsen gelten rückwirkend ab Januar und zunächst bis Ende des Jahres. Versuchen Sie dennoch, trotz der Preisbremsen weiterhin Energie zu sparen. 

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