DIE BASIS FÜR UNSERE SÄMTLICHEN
ENTSORGUNGSLEISTUNGEN.
Zahlreiche Gesetze und Verordnungen regeln im Detail alle Entsorgungsleistungen.
Einige wichtige Gesetze und Verordnungen, die unsere Arbeit
betreffen, finden Sie nachfolgend – in Auszügen – erklärt.
Das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz löste das seit 1986 geltende
Abfallgesetz (AbfG) ab. Das Krw-/AbfG hat zum Ziel die Förderung der
Kreislaufwirtschaft zur Schonung natürlicher Ressourcen und soll die umweltverträgliche
Beseitigung von nicht verwertbaren Abfällen sichern. Durch
die technische Weiterentwicklung bestehender Verwertungsverfahren und
die wachsende Nachfrage nach Wertstoffen werden immer mehr Abfälle zu
Rohstoffen. Die BELLERSHEIM Unternehmensgruppe steuert Verwertungsund
Logistikprozesse so, dass höchstmögliche Verwertungsquoten unter
Einhaltung aller rechtlichen Vorgaben erzielt werden. Das schont die Umwelt
und spart Kosten. Eine Novellierung des geltenden deutschen Abfallrechts
auf Basis der EG-Abfallrahmenrichtlinie ist in Vorbereitung, ein Arbeitsentwurf
wurde vom Bundesumweltministerium bereits vorgelegt. Vermeidung,
Vorbereitung zur Wiederverwertung und Recycling sind die wichtigsten Stufen
der zukünftigen Entsorgungshierarchie.
Die Gewerbeabfallverordnung verpflichtet Gewerbebetriebe zur Getrennthaltung
von Wertstoffen und der Vorhaltung einer kommunalen Restabfalltonne.
Die die Wertstoffe annehmende Sortieranlage muss vorgegebene Verwertungsquoten
erfüllen, die BELLERSHEIM Sortieranlage erreichte schon mit
Inkrafttreten der Verordnung deutlich höhere Verwertungsquoten.
Etwa 4 kg Elektronikaltgeräte je Einwohner und Jahr fallen in Deutschland
an. Ziel des Elektro- und Elektronikgesetzes ist die Vermeidung, Wiederverwendung
und die Verwertung solcher Abfälle. Bei der gemeinsamen Erfassung
von Elektrogeräten und anderen Abfällen in der Vergangenheit, erfolgte
ein hoher Schadstoffeintrag aus den Elektroabfällen. BELLERSHEIM übernimmt
und verwertet getrennt erfasste Elektroabfälle gemäß Elektrogesetz
aus mehreren rheinland-pfälzischen Landkreisen.
Ab dem 01.06.2005 ist die Ablagerung auf Deponien von Abfällen mit hohem
organischen Anteil nicht mehr zulässig. Es wird eine Vorbehandlung
notwendig, um die Kriterien der Abfallablagerungsverordnung einzuhalten.
BELLERSHEIM übernimmt heizwertreiche Fraktionen aus Restabfallbehandlungsanlagen
und verwertet diese.
Die Hersteller oder Inverkehrbringer von Verpackungen müssen Ihre Verpackungen
zur Verwertung zurücknehmen oder aber sich an einem flächendeckenden,
haushaltsnahen System zur Rücknahme und Verwertung
von Verpackungen beteiligen. Dieses System war zunächst als „Der Grüne
Punkt“ bekannt, heute gibt es mehrere im Wettbewerb stehende Systeme.
Pro Einwohner und Jahr fallen in Deutschland 25 kg Leichtverpackungen
aus z.B. Kunststoff oder Weißblech an. BELLERSHEIM sortiert jährlich die
Verpackungsabfälle von einer Million Einwohnern.
„Technische Anleitung zur Verwertung, Behandlung und sonstigen Entsorgung
von Siedlungsabfällen“. (Dritte Allgem. Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz
vom 14.05.1993 _ BAnz. Nr. 99a vom 29.05.1993), Auszug:
Aus der nach Ablauf der Übergangsfrist ab 1. Juni 2005 gültigen TASI ergeben
sich Konsequenzen für Kommunen, Industrie- und Gewerbebetriebe,
denn Siedlungsabfälle dürfen nicht mehr ohne vorherige Behandlung deponiert
werden. Gleiches gilt auch für Industrie- und Gewerbeabfälle, da auch
diese im Regelfall die zulässigen Deponieparameter der TASI überschreiten.
Eine vorherige Behandlung in einer der folgenden Anlagen ist damit notwendig:
- Vorsortierung an der Anfallstelle
- Sortieranlage (sortieren, fraktionieren)
- Ersatzbrennstoffanlage (sortieren, fraktionieren)
- Mechanisch-biologische Anlage
(trocknen, sortieren, hochkalorische Abfälle abtrennen)
- Müllheizkraftwerk (verbrennen, Nutzen der entstehenden Wärmeenergie)
Mit der Zuführung von Abfällen in die BELLERSHEIM Sortieranlage in Boden
sind für die Abfallerzeuger die Anforderungen der TASI erfüllt.
Im Rahmen des komplexen Logistik- und Anlagenkonzeptes der BELLERS-
HEIM Abfallwirtschaft erfolgt die umweltfreundliche Aufbereitung und die
wirtschaftliche Verwertung der Abfälle.